Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Cin Cin Hochzeiten & Events, Cin Cin Ferrari & Da Silva KLG, Höhenstrasse 35, 8620 Wetzikon ZH (nachfolgend «Cin Cin»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggebende»). Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind; E-Mail genügt.
Cin Cin plant, organisiert und koordiniert Hochzeiten, Heiratsanträge und andere Anlässe, insbesondere Hochzeitsberatung, Tageskoordination, Teilplanung, Komplettplanung und Heiratsanträge. Der genaue Umfang, die Anzahl der eingesetzten Personen und die Einsatzzeiten ergeben sich aus Angebot und Vertrag. Weitere Leistungen werden nur nach vorgängiger Absprache erbracht und separat verrechnet.
Das erste Kennenlernen ist kostenlos und unverbindlich. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Cin Cin stellt diese AGB vor Vertragsabschluss zusammen mit dem Angebot zu; sie sind zudem auf cincinhochzeiten.ch/agb abrufbar.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggebenden Angebot oder Vertrag schriftlich oder per E-Mail annehmen oder eine Onlinebuchung abschliessen.
Planungsleistungen werden nach effektivem Aufwand zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet. Das Angebot nennt eine Schätzung des Aufwands für den gesamten Auftrag. Zeichnet sich ab, dass der obere Schätzwert überschritten wird, informiert Cin Cin die Auftraggebenden vorher. Mehraufwand darüber hinaus wird nur verrechnet, wenn die Auftraggebenden ihn per E-Mail freigeben. Ohne Freigabe erbringt Cin Cin die vereinbarten Leistungen im Rahmen der Schätzung und pausiert zusätzliche Arbeiten.
Für Hochzeitsberatung, Tageskoordination und weitere Leistungen können Pauschalen vereinbart werden. Zusatzstunden, Reisezeit, Kilometer, Spesen und Übernachtungen richten sich nach dem Angebot. Alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Cin Cin ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Hochzeitsberatungen sind vor dem Termin zu bezahlen.
Bei Planungsaufträgen ist eine Anzahlung von rund einem Drittel des geschätzten Planungshonorars innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss fällig; der Betrag steht im Vertrag. Der Termin ist fest reserviert, sobald die Anzahlung eingegangen ist. Die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet; ein Überschuss wird innert 30 Tagen zurückbezahlt.
Der Planungsaufwand wird monatlich mit Stundenrapport (Datum, Tätigkeit, Dauer) verrechnet; bereits verrechnete Stunden werden nicht nochmals belastet. Pauschalen für die Koordination am Anlass sind 30 Tage vor dem Anlass fällig, bei späterer Buchung sofort. Restaufwand und Zusatzstunden werden nach dem Anlass abgerechnet.
Rechnungen sind innert 10 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug setzt Cin Cin schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen. Verstreicht sie ungenutzt, kann Cin Cin weitere Leistungen aussetzen oder vom Vertrag zurücktreten; der erbrachte Aufwand bleibt geschuldet.
Cin Cin empfiehlt, vermittelt und koordiniert Dienstleister wie Locations, Catering, Fotografie, Floristik oder Musik. Die Verträge mit diesen Dienstleistern schliessen die Auftraggebenden direkt und in eigenem Namen ab. Für deren Leistungen ist der jeweilige Dienstleister verantwortlich. Die Entscheidung für einen Dienstleister liegt immer bei den Auftraggebenden.
Erhält Cin Cin von einem Dienstleister eine Provision oder Vergütung, wird sie vollständig den Auftraggebenden gutgeschrieben und auf der Rechnung ausgewiesen.
Die Auftraggebenden stellen die nötigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und treffen Entscheidungen innert nützlicher Frist. Entsteht durch Verzögerungen Mehraufwand, gilt dafür ebenfalls Ziffer 4: Er wird angekündigt und nur mit Freigabe über den oberen Schätzwert hinaus verrechnet.
Änderungen am Leistungsumfang sind nach Absprache möglich und können das Honorar anpassen.
Wird der Anlass verschoben, vereinbaren die Parteien ein Ersatzdatum innert 12 Monaten, sofern Cin Cin verfügbar ist. Bereits erbrachte Planung wird angerechnet und nicht doppelt verrechnet; verrechnet wird nur Mehraufwand durch die Verschiebung. Kommt kein Ersatzdatum zustande, wird nach Ziffer 9 abgerechnet.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail kündigen. Die Auftraggebenden schulden in jedem Fall den bis zur Kündigung erbrachten Aufwand und angefallene Auslagen; bereits verrechnete Stunden werden nicht nochmals belastet, die Anzahlung wird angerechnet und ein Überschuss innert 30 Tagen zurückbezahlt.
Erfolgt die Kündigung durch die Auftraggebenden weniger als drei Monate vor dem Anlass ohne Grund, den Cin Cin zu vertreten hat, ersetzen sie zudem den Schaden, der Cin Cin dadurch entsteht, insbesondere den Verdienstausfall für den reservierten Anlasstag, soweit der Tag nicht anderweitig vergeben werden kann und abzüglich ersparter Kosten. Dieser Ersatz beträgt höchstens die vereinbarte Pauschale für die Koordination am Anlass. Bei Kündigung drei Monate oder mehr vor dem Anlass ist nur der erbrachte Aufwand geschuldet.
Hochzeitsberatungen können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann Cin Cin den entstandenen Schaden verrechnen, höchstens den Preis der Beratung.
Kosten von Dienstleistern, mit denen die Auftraggebenden direkt einen Vertrag haben, richten sich nach deren Bedingungen.
Planung und Koordination übernehmen Andrea Ferrari und Kim Da Silva; die Anzahl Personen am Anlass steht im Angebot. Fällt eine Person aus, übernimmt die andere oder eine qualifizierte Vertretung, über die Cin Cin die Auftraggebenden vorgängig informiert. Kann Cin Cin eine Leistung ganz oder teilweise nicht erbringen, werden bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Hat Cin Cin den Ausfall verschuldet, gilt zudem Ziffer 12.
Kann ein Anlass wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen oder ähnlicher Umstände, die keine Partei zu vertreten hat, nicht stattfinden, geht diese Ziffer der Ziffer 9 vor. Die Parteien suchen ein Ersatzdatum innert 12 Monaten; die bereits erbrachte Planung wird angerechnet. Kommt kein Ersatzdatum zustande, wird der erbrachte Aufwand abgerechnet und ein Überschuss innert 30 Tagen zurückbezahlt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Cin Cin haftet für die sorgfältige Auswahl, Planung und Koordination. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Cin Cin unbeschränkt.
Für die Leistungen von Dienstleistern (Ziffer 6) haftet Cin Cin nicht, soweit sie diese sorgfältig ausgewählt und instruiert hat. Keine Haftung besteht für das Wetter und für Schäden, die Gäste oder Dritte verursachen. Gegenstände, die Cin Cin selbst übernimmt, behandelt sie sorgfältig und haftet dafür nach dieser Ziffer.
Cin Cin verwendet Fotos des Anlasses für Website, Instagram, Facebook und Pinterest nur mit separater, freiwilliger Freigabe der Auftraggebenden. Erkennbare Gäste zeigt Cin Cin nur mit deren Einverständnis. Die Freigabe kann jederzeit widerrufen werden; Cin Cin entfernt die Fotos dann innert 30 Tagen von den eigenen Kanälen. Die Rechte der Fotografinnen und Fotografen bleiben vorbehalten.
Cin Cin bearbeitet Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Wetzikon ZH, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.